Der MHV-Club / Sinn & Zweck
Vorwort
Herzlich willkommen beim MHV-Club, einer Initiative der MHV-GmbH
MHV-Club
Diese Einrichtung dient zur besseren Verständigung der Hoteliers
untereinander, soll aber auch Kontakte mit der Zulieferindustrie, dem Gast/Kunden,
Interessensvertretern sowie Freunden und Förderern des Gastgewerbes ermöglichen.
Durch die angebotenen Aktivitäten soll eine intensive
Kommunikation aufgebaut werden, die zu einem partnerschaftlichen
Miteinander führen kann. Die Veranstaltungen dienen auch der Fort- und
Weiterbildung.
Leistung
In unregelmäßigen Abständen werden interessante Aktivitäten
angeboten. Die Aktivitäten werden
auf der Webseite www.mhv-club.de bekannt gegeben.
Eine Anmeldung von Seiten des Teilnehmers ist erforderlich. Als
Inhaber der MHV-Club-Card können Sie die Angebote entsprechend
kostenlos nutzen.
Voraussetzung
Um in den Besitz einer MHV-Club-Card zu kommen, müssen Sie eine
Beitrittserklärung vollständig ausgefüllt an die Münchner Hotel Verbund
GmbH senden.
Nach Begleichung der Rechnung erhalten Sie Ihre persönliche MHV-Club-Card.
Ihr Clubbeitrag dient zur Kostenminimierung der Veranstaltungen,
aber auch zur Pflege der MHV-Club-Internetseiten, Organisation der
Veranstaltungen, Büro- & Verwaltungsaufwand sowie der Clubkarte.
Beitragsordung
Die Beiträge werden in der Beitragsordnung gesondert geregelt.
Es gibt MHV-Club-Mitglieder mit einem Jahresbeitrag und Tagesgäste,
die einzelne Veranstaltungen des MHV-Clubs besuchen und bezahlen.
Hotels die dem Münchner Hotel Verbund angehören, sind automatisch Inhaber der MHV-Clubkarte.
Kündigung und Laufzeit
Die MHV-Club-Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Sofern sie nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um
weitere 12 Monate.
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende.
Haftung/AGB
Die Münchner Hotel Verbund GmbH ist lediglich Organisator der
Veranstaltungen. Eine Haftung hieraus abzuleiten, ist nicht zulässig.
Sofern eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen (zu wenige
Teilnehmer, Veranstalter sagt ab, Witterung etc.), die der Münchner
Hotel Verbund nicht verursacht hat, nicht stattfindet, können keine
Ersatzansprüche gestellt werden.
Jeder Teilnehmer hat für seine eigene Sicherheit aufzukommen.
Es wird keine Haftung jeglicher Art übernommen.
Der MHV-Club kann seine Tätigkeit zum Jahresende einstellen. In
einem solchen Fall wird jeder Beitragszahler 4 Wochen vor Jahresende
informiert.
Maßgebend sind die AGB für den MHV-Club.
Schlusswort
Der MHV-Club bemüht sich stets um optimale Aktivitäten und
nimmt gerne Tipps und Vorschläge an, die die Interessen aller treffen.
Alles macht Sinn, wenn man es richtig betrachtet.
gez. Karl F.E. Niggemann
Stand: Dezember 2010