MHV-Club
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Der Club | Beitritt | Gebühr | Club-Card

Der MHV-Club / Sinn & Zweck

Vorwort
Herzlich willkommen beim MHV-Club, einer Initiative der MHV-GmbH

MHV-Club
Diese Einrichtung dient zur besseren Verständigung der Hoteliers untereinander, soll aber auch Kontakte mit der Zulieferindustrie, dem Gast/Kunden, Interessensvertretern sowie Freunden und Förderern des Gastgewerbes ermöglichen.

Durch die angebotenen Aktivitäten soll eine intensive Kommunikation aufgebaut werden, die zu einem partnerschaftlichen Miteinander führen kann. Die Veranstaltungen dienen auch der Fort- und Weiterbildung.

Leistung
In unregelmäßigen Abständen werden interessante Aktivitäten angeboten. Die Aktivitäten werden auf der Webseite www.mhv-club.de bekannt gegeben.

Eine Anmeldung von Seiten des Teilnehmers ist erforderlich. Als Inhaber der MHV-Club-Card können Sie die Angebote entsprechend kostenlos nutzen.

Voraussetzung
Um in den Besitz einer MHV-Club-Card zu kommen, müssen Sie eine Beitrittserklärung vollständig ausgefüllt an die Münchner Hotel Verbund GmbH senden.

Nach Begleichung der Rechnung erhalten Sie Ihre persönliche MHV-Club-Card.

Ihr Clubbeitrag dient zur Kostenminimierung der Veranstaltungen, aber auch zur Pflege der MHV-Club-Internetseiten, Organisation der Veranstaltungen, Büro- & Verwaltungsaufwand sowie der Clubkarte.

Beitragsordung
Die Beiträge werden in der Beitragsordnung gesondert geregelt.

Es gibt MHV-Club-Mitglieder mit einem Jahresbeitrag und Tagesgäste, die einzelne Veranstaltungen des MHV-Clubs besuchen und bezahlen.

Hotels die dem Münchner Hotel Verbund angehören, sind automatisch Inhaber der MHV-Clubkarte.

Kündigung und Laufzeit
Die MHV-Club-Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sofern sie nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um weitere 12 Monate.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende.

Haftung/AGB
Die Münchner Hotel Verbund GmbH ist lediglich Organisator der Veranstaltungen. Eine Haftung hieraus abzuleiten, ist nicht zulässig. Sofern eine Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen (zu wenige Teilnehmer, Veranstalter sagt ab, Witterung etc.), die der Münchner Hotel Verbund nicht verursacht hat, nicht stattfindet, können keine Ersatzansprüche gestellt werden.

Jeder Teilnehmer hat für seine eigene Sicherheit aufzukommen.

Es wird keine Haftung jeglicher Art übernommen.

Der MHV-Club kann seine Tätigkeit zum Jahresende einstellen. In einem solchen Fall wird jeder Beitragszahler 4 Wochen vor Jahresende informiert.
Maßgebend sind die AGB für den MHV-Club.

Schlusswort
Der MHV-Club bemüht sich stets um optimale Aktivitäten und nimmt gerne Tipps und Vorschläge an, die die Interessen aller treffen.

Alles macht Sinn, wenn man es richtig betrachtet.

gez. Karl F.E. Niggemann

Stand: Dezember 2010